Aufgaben sowie Rechte und Pflichten des Gefahrgutbeauftragten
Wann muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden?
Gefahrgutbeauftragte sind von Unternehmern oder Inhabern von Betrieben zu bestellen, denen nach den für die Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Eisenbahnen-, Wasser- (See- und Binnenschiff) und Luftfahrzeugen geltenden Vorschriften Verantwortlichkeiten zugewiesen sind. (Die Verpflichtung für den See- und Luftverkehr besteht nur national). Dies geschieht entweder durch eine arbeitsvertragliche Regelung oder durch eine schriftliche Mitteilung des Arbeitgebers, die innerhalb des Unternehmens oder des Betriebes bekannt gemacht wird. Jeder Mitarbeiter muss wissen, wer der Gefahrgutbeauftragte ist und wo und wie der Gefahrgutbeauftragte erreicht werden kann. Bestellt der Unternehmer keinen Beauftragten, ist er automatisch selbst der Beauftragte und muß die notwendigen Schulungen nachweisen.
Wer ist von der Verpflichtung einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen befreit?
⇒ Befreit von der Bestellung sind Unternehmen/Inhaber von Betrieben, wenn die Unternehmertätigkeit sich
auf freigestellte Beförderungen (gemäß Unterabschnitt 1.1.3.1 ADR) gefährlicher Güter auf Straße,
Schiene, Binnenwasserstraßen, See und Luft bezieht, und die Beförderung in begrenzten Mengen, die
nicht über den in Randnummer 10 011 der Anlage des ADR festgelegten Grenzen liegen, erfolgt.
⇒ in einem Kalenderjahr nicht mehr als 50 Tonnen netto gefährlicher Güter für den Eigenbedarf in Erfüllung
betrieblicher Aufgaben befördert werden (bei radioaktiven Stoffen nur die Blätter 1-4).
⇒gefährliche Güter lediglich empfangen werden.
Welche Aufgaben hat der Gefahrgutbeauftragte im Betrieb zu erfüllen?
- Erstellung des Jahresberichts
- Durchführung der vorgeschriebenen Schulungen der beauftragten und sonstigen verantwortlichen
Personen. - Bei Nichterfüllung ihrer Aufgaben unterliegen Gefahrgutbeauftragte unmittelbar dem Strafrecht.
Wegen des Haftungsrisikos sollten Gefahrgutbeauftragte bzw. Unternehmen entsprechend abgesichert
werden.
Wer kann Gefahrgutbeauftragter werden?
⇒ Mitarbeiter des Unternehmens, die in eigener Verantwortung Tätigkeiten durchführen und nach der GbV
geschult wurden.
⇒ externe Personen, die die gleiche Qualifikation haben wie ein Betriebsangehöriger.
Wie wird ein Gefahrgutbeauftragter bestellt?
⇒ Die Anzahl der Gefahrgutbeauftragten zu bestimmen liegt in der Eigenverantwortlichkeit des
Unternehmers und ist abhängig von der Größe des Betriebes und Zahl/Menge der zu befördernden Güter.
⇒Die Bestellung des Gefahrgutbeauftragten hat schriftlich zu erfolgen.
⇒Der Bereich der Aufgaben und Zuständigkeiten des Gefahrgutbeauftragten ist genau festzulegen.
⇒ Es besteht auch die Möglichkeit, einen externen Gefahrgutbeauftragten (Gb) schriftlich zu bestellen.
Der Gefahrgutbeauftragte muß eine von der IHK anerkannte Schulung für Gefahrgutbeauftragte besuchen und danach eine Prüfung bestehen.
Nach bestandener Prüfung erhält er eine Bescheinigung, die 5 Jahre gültig ist.
- Beratung des Unternehmens über geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften
(siehe Anlage 1 Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV) - Führung von Aufzeichnungen über die Überwachungstätigkeit